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Schwerin: Jetzt noch Förderung im Einzelhandel sichern – Die IHK hilft!

Schließungsverordnungen, Lockdown, allgemeine Kaufzurückhaltung und Online-Käufe aufgrund der Corona-Krise sorgen für allgemeine Absatzschwierigkeiten. Stationäre Einzelhändler sind davon besonders betroffen. Saisonware war und ist nicht im üblichen Umfang zu regulären Preisen

  • Veröffentlicht Mai 19, 2021
Noch bis zum 31. Mai 21 sind Anträge für die Marktpräsenzprämie möglich im Einzelhandel auch in Schwerin. | Foto: privat

Schließungsverordnungen, Lockdown, allgemeine Kaufzurückhaltung und Online-Käufe aufgrund der Corona-Krise sorgen für allgemeine Absatzschwierigkeiten. Stationäre Einzelhändler sind davon besonders betroffen. Saisonware war und ist nicht im üblichen Umfang zu regulären Preisen absetzbar. Als Reaktion auf diese schwierige Situation des Einzelhandels entstand die Marktpräsenzprämie. Sie ermöglicht den Händlern zusätzliche, finanzielle Möglichkeiten. Diese sind dann für Werbung und Verkaufsförderaktionen, aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops einsetzbar. Erklärtes Ziel ist die Förderung des Absatzes während der Corona-Krise – und natürlich auch darüber hinaus.

 

Förderung nun nicht mehr nur für touristische Regionen

Die Voraussetzung für die Gewährung einer Marktpräsenzprämie durch das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich zuletzt allerdings geändert. Das Programm richtet sich nunmehr auch an stationäre Einzelhandelsbetriebe aus Mecklenburg-Vorpommern, die aufgrund der verordneten Schließungen im Januar und Februar 2021 einen mindestens 70-prozentigen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum ausweisen. Mit der einmaligen Zahlung von 5.000 Euro sollen die Antragsteller ihre Marktpräsenz und somit den Absatz erhöhen. Hierzu zählen z. B. Werbung und Direktmarketing. Aber auch der Aufbau bzw. Ausbau einer Homepage oder eines Onlineshops können mit der nichtrückzahlbaren Zuwendung mitfinanziert werden. Die Erstellung eines Verwendungsnachweises ist dabei nicht erforderlich. 

 

Achtung! Antragsfrist endet bereits am 31. Mai 2021

„Nachdem zunächst insbesondere Einzelhandelsbetriebe in touristischen Regionen im Fokus standen, profitieren nunmehr stationären Einzelhandelsbetriebe landesweit von der Förderung. Allerdings sollten sich die Ladeninhaber beeilen – die Antragsfrist endet am 31. Mai 2021“ appelliert Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammern zu Schwerin.

 

Webinar morgen – Jetzt noch anmelden

Der Antrag ist über die Seiten des Landesförderinstituts MV (LFI MV) abrufbar. Das Formular wird von Unternehmen aus Westmecklenburg zunächst an die IHK zu Schwerin versendet und nach einer Plausibilitätsprüfung an das Landesförderinstitut weitergeleitet. Weitere Erläuterungen zur Antragsberechtigung und Antragstellung sind auf den Internetseiten der IHK zu Schwerin zu finden. Zudem bieten die die IHKs in MV morgen, am 20. Mai 2021, ein kostenfreies Webinar zu dieser Thematik an, für das Anmeldungen noch möglich sind.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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