Do, 16. Mai 2024
Close

Schwerin: Kommunalpolitik in Pandemiezeiten handlungsfähiger

Man kann sicherlich über die Geschwindigkeit streiten. Gestern, genau auf den Tag, war es ein Jahr her, dass der erste Corona-Fall in Deutschland bekannt wurde. Damit begann eine Zeit, die

  • Veröffentlicht Januar 28, 2021
Vom heimischen Küchentisch aus können nun auch in Schwerin Gremiensitzungen der Kommunen und Kreise stattfinden. | Foto: Vinzent Weinbeer

Man kann sicherlich über die Geschwindigkeit streiten. Gestern, genau auf den Tag, war es ein Jahr her, dass der erste Corona-Fall in Deutschland bekannt wurde. Damit begann eine Zeit, die sich so im Vorfeld wohl niemand hätte vorstellen können. Aus vielen Gründen. Genau ein Jahr später, also gestern, beschloss nun der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ein Erleichterungsgesetz für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Wesentlicher Punkt darin: Nun können alle Gremien auch digital ihre Sitzungen abhalten. 

 

Ein Jahr nach dem ersten deutschen Coronafall wird kommunalpolitische Arbeit etwas vereinfacht 

Bislang hatte die Ansage des Innenministeriums gelautet, Sitzungen könnten nach eigenem Ermessen stattfinden. Eine durchaus fragwürdige Entscheidung des Ministeriums, blickt man auf die aktuell geltenden Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus. Kontakte sind dabei auf ein Minimum zu reduzieren. Und inzwischen gilt auch ein sehr striktes Home-Office-Gebot. In so einer Zeit noch Präsenzsitzungen von Gremien zuzulassen – digital waren sie rechtlich bislang nicht gestattet – ist nicht nur widersprüchlich sondern durchaus schon beinahe fahrlässig. Die Entscheidung des Stattfindens zudem in die Hand der Betreffenden zu legen, zeugt von wenig eigenem Mut.

 

Landeshauptstadt hatte am 11. Januar vorerst alle Sitzungen der Ausschüsse und Beiräte abgesagt

Spät reagierte die Landeshauptstadt Schwerin in dieser Sache. Aber immerhin reagierte sie. Am 11. Januar entschied der Ältestenrat, dass alle Ausschuss- und Beiratssitzungen bis 31. Januar abgesagt sind. Inzwischen ist die Regelung so präzisiert, dass dann wieder Sitzungen stattfinden können, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen für digitale Zusammenkünfte vorliegen. Dann allerdings gilt in Schwerin auch weiterhin, dass nur die Vorlagen behandelt werden sollen, die als dringlich und nicht aufschiebbar gelten. So erläuterte es u.a. Dezernent Bernd Nottebaum in einem Telefonat mit unserer Redaktion. Somit dürften verschiedene Gremiensitzungen sehr kurz ausfallen, oder auch eventuell noch gar nicht stattfinden.

 

Landtag macht Weg für digitale Sitzungen frei

Bis gestern früh aber fehlten noch die erforderlichen Voraussetzungen. Die erste wichtige Hürde ist nun genommen. Denn neben befristeten Ausnahmeregelungen zu haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung beschloss der Landtag eben auch die Möglichkeit, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen und die Möglichkeit des Umlaufbeschlusses zu nutzen. Zudem besteht für Gemeindevertretungen und Kreistage die Möglichkeit, Aufgaben an den Haupt- oder Kreisausschuss zu delegieren. dafür allerdings ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. 

„Mit dem Gesetz erleichtern wir die Arbeit der Kommunalvertretungen soweit es geht und tragen dafür Sorge, dass gefasste Beschlüsse auch rechtssicher sind. Wenn die persönliche Anwesenheit für den Meinungs- und Willensbildungsprozess in den Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen erforderlich ist, können Präsenzsitzungen auch nach wie vor unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden. Die Entscheidung, ob die neuen Möglichkeiten genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort“, so Innenminister Torsten Renz in Schwerin. 

 

Gesetz soll nächste Woche in Kraft treten

Es ist vorgesehen, dass das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie spätestens in der kommenden Woche in Kraft tritt. Danach bedarf es eines Beschlusses, digital tagen zu wollen. Für diesen ist ein Umlaufverfahren ausreichend. In Schwerin ist vorgesehen, dass bei einer Veröffentlichung des Gesetzes am 1. Februar noch am selben Tag eine Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung der Stadtvertretung (Umlaufverfahren) herausgeht. Diese soll dann am 5. Februar im Umlaufverfahren die Durchführung von Sitzungen als Videokonferenzen beschließen. Ausnahmen sollen die Hauptausschusssitzungen und Stadtvertretungs-Sitzungen sein. Sie sollen in Präsenz stattfinden. Ein durchaus nicht logisches Verfahren. Kleine Runden sollen sich demnach nicht persönlich treffen dürfen. Die deutlich größere Stadtvertretung hingegen schon.

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert