Schwerin: Landesbibliothek öffnet eingeschränkt
Immer mehr Einrichtungen und Unternehmen geben in diesen Tagen die Wieder-Eröffnung nach dem coronabedingten Lockdown in Schwerin bekannt. Bei einigen davon standen in den vergangenen Tagen schon erstaunte Menschen
Immer mehr Einrichtungen und Unternehmen geben in diesen Tagen die Wieder-Eröffnung nach dem coronabedingten Lockdown in Schwerin bekannt. Bei einigen davon standen in den vergangenen Tagen schon erstaunte Menschen vor der Tür, denn eigentlich hätte längst wieder geöffnet sein können. So war es unter anderem im Fall der Landesbibliothek in Schwerin.
Landesbibliothek war bislang noch geschlossen
Denn bereits seit dem 20. April 2020 durften die Bibliotheken im Land wieder öffnen. Diese Chance nutzte die Stadtbibliothek Schwerin beispielsweise nebst ihrer Außenstellen auch umgehend. Zwar ist dabei ein kompletter Normalbetrieb noch nicht wieder möglich. Aber die Stadt ermöglichte ihren Einwohnern schnell und kundenorientiert wieder viele Dienstleistungen.
30 Tage nach dem möglichen Öffnungstermin geht es heute wieder los
Anders sah es allerdings in der Landesbibliothek aus. Wer davon ausginge, dort öffnen sich die Türen ebenfalls gleich wieder, nachdem die Landesregierung die Öffnung erlaubte, musste eine andere Realität erkennen. Denn erst heute, also 30 Tage nach der Möglichkeit, sollen die Türen in der Einrichtung in Schwerin wieder aufgehen. Mit Einschränkungen ist die Bibliothek dabei Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 12 bis 15 Uhr geöffnet. Für diese Woche aber soll heute der einzige Tag bleiben. Morgen ist Feiertag und am Freitag – einem beliebten Brückentag – bleibt die Bibliothek geschlossen.
Eingeschränkter Service zu eingeschränkten Zeiten
Während der Servicezeiten stehen den Nutzern folgende Dienstleistungen zur Verfügung: Ausleihe bestellter Medien, Verlängerungen, Rückgaben sowie Beratungen an der Informationstheke. Die Benutzung der Lesesäle einschließlich des Freihandbereichs, der Sammlung Landeskunde MV, der Bibliothek der Stiftung Mecklenburg, der Carrels und des Gruppenarbeitsraums, sämtlicher Technik (Kopierer, Scanner, Mikrofilmlesegeräte, Nutzer-PCs) sowie die Lektüre von Zeitungen sind vorerst nicht möglich.
Es gelten auch hier klare Regeln
Auch in der Landesbibliothek gelten Mund-Nasen-Schutz-Pflicht und Abstands- sowie weitere Hygieneregeln innerhalb der Bibliotheksräumlichkeiten. Weiterführende Informationen sowie die für die Einrichtung geltenden Hygienevorschriften sind hier zu finden: https://www.kulturwerte-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1624010