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Schwerin: Masern-Impflücken größer als angenommen

Immer wieder erleben wir Wellen in der Diskus­sion um die Imp­fung von (Klein-)Kindern. Zulet­zt hat­te die Bun­desregierung dem Bun­desrat eine Geset­zesini­tia­tive zur Ein­führung ein­er Impf­pflicht gegen Masern vorgelegt. Diese enthielt

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  • Veröffentlicht Oktober 18, 2019
Impflücke auch in Schw­erin | Foto: Sym­bol­bild

Immer wieder erleben wir Wellen in der Diskus­sion um die Imp­fung von (Klein-)Kindern. Zulet­zt hat­te die Bun­desregierung dem Bun­desrat eine Geset­zesini­tia­tive zur Ein­führung ein­er Impf­pflicht gegen Masern vorgelegt. Diese enthielt auch eine klare Def­i­n­i­tion der zu verpflich­t­en­den Per­so­n­en­grup­pen sowie einen Sank­tion­skat­a­log bei Zuwider­hand­lun­gen. Ver­schiedene Auss­chüsse sowie der Bun­desrat fordern Nachbesserun­gen.

Und auch in der Bevölkerung ist de Impf­pflicht nicht unum­strit­ten. Vor allem in den Städten ist die Zahl der Impfgeg­n­er größer. Eine Studie der Tech­niker Krankenkasse ergab kür­zlich, dass jed­er 9. Städter verpflich­t­ende Imp­fun­gen von Kindern ablehnt. Auf dem Land sind es lediglich 2 Prozent.

Masern-Alarm – Kein „Herdenschutz”

Die Gründe für die Ablehnung mögen vielfältig sein. Eine fehlende Notwendigkeit aber wider­legt nun allerd­ings der aktuelle Arzneimit­tel­re­port der BARMER. Darin wird deut­lich, dass die Impflück­en auch in Meck­len­burg-Vor­pom­mern größer sind, als bish­er angenom­men. Von „Masern-Alarm” ist die Rede. Max­i­mal 90,5 Prozent der Schu­lan­fänger seien dem­nach voll­ständig gegen Masern geimpft. Mag dieser Wert auf den ersten Blick hoch erscheinen, so sieht die Real­ität anders aus, erk­lärt der Lan­des­geschäfts­führer der Krankenkasse, Hen­ning Kutzbach. „Bei Masern gilt ‚Her­den­schutz‘ erst ab ein­er Impfquote von 95 Prozent. Nur dann sind auch diejeni­gen geschützt, die sich nicht impfen lassen kön­nen.“ Wird dieser Wert nicht erre­icht, kann sich die Krankheit nach wie vor aus­bre­it­en.

Hohe Impfquote reicht nicht aus

„Unbe­strit­ten hat Meck­len­burg-Vor­pom­mern eine der höch­sten Masern­impfquoten bun­desweit. Erschreck­end ist jedoch, dass die Zahl der­jeni­gen, die nicht oder nicht voll­ständig geimpft sind, nach unser­er Studie sehr viel höher ist, als bish­er angenom­men. Man darf nicht vergessen, dass Masern keine harm­lose Kinderkrankheit sind, son­dern es bei jedem zehn­ten Erkrank­tem zu ern­sten Kom­p­lika­tio­nen kom­men kann“, so Kutzbach

„Alarmierende Ergebnisse”

Um einen voll­ständi­gen Schutz gegen Masern gewährleis­ten zu kön­nen, emp­fiehlt die Ständi­ge Impfkom­mis­sion bis zum Ende des 2. Leben­s­jahres zwei Imp­fun­gen. Für Meck­len­burg-Vor­pom­mern weist der Arzneimit­tel­re­port der Krankenkasse 2,5 Prozent der Kinder in dieser Alters­gruppe aus, die gar keine der bei­den Imp­fun­gen haben. Voll­ständig immu­nisiert – also mit bei­den Imp­fun­gen verse­hen – sind allerd­ings nur 76 Prozent der Zwei­jähri­gen. Da speziell diese Kinder bis zu zwei Jahren sta­tis­tisch gese­hen am häu­fig­sten an Masern erkranken, muss diese Zahl dur­chaus als alarmierend ange­se­hen wer­den. BARMER-Lan­deschef Kutzbach begrüßt daher aus­drück­lich die Lan­desini­tia­tive „MV impft” und die bre­ite Unter­stützung aus den Land­tags­frak­tio­nen für eine bun­desweite Impf­pflicht.

Es zeigt sich also, dass die Gefahr von Masern­erkrankun­gen alles andere als nur noch sta­tis­tisch ist. Sie ist aktuell und dur­chaus akut. Es bleibt abzuwarten, ob und wie Bun­destag und Bun­desrat zu ein­er ein­vernehm­lichen Lösung kom­men und ob schon bald doch eine Impf­pflicht kommt.