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Schwerin: Mehrere Sportstätten in den Sommerferien nutzbar

Die Stadt ermöglicht in den Sommerferien abweichend von der sonstigen Regelung den Trainings- und Wettkampfbetrieb auf und in allen städtischen Sportanlagen. „Normalerweise werden die Sommerferien für Bau-, Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten

  • Veröffentlicht Juni 10, 2021
Während die Schwimmhalle Schwerin m Sommer für drei Wochen schließen muss, sind zahlreiche Sport.- und Wettkampfstätten nutzbar. | Foto: Symbolbild

Die Stadt ermöglicht in den Sommerferien abweichend von der sonstigen Regelung den Trainings- und Wettkampfbetrieb auf und in allen städtischen Sportanlagen. „Normalerweise werden die Sommerferien für Bau-, Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten genutzt. 

 

Viele Arbeiten bereits vorgezogen 

Diese Arbeiten konnten aber bereits in der Zeit erledigt werden, als wegen der Pandemie kein Schul- und Vereinssport möglich war. Jetzt möchten wir die Sportstätten auch während der Ferienzeit gern durchgehend für Trainings- und Sommercamps zur Verfügung stellen“, sagt Matthias Tillmann, Fachgebietsleiter Sport der Stadtverwaltung. Trainingszeiten sind, so die Pressestelle der Stadt, ganz unkompliziert über die Internetseite der Stadt online buchbar.

 

Schwimmhalle muss leider drei Wochen schließen

Bei der Schwimmhalle auf dem Großen Dreesch gelang das Vorziehend er Wartungsintervalle vor die Sommerferien allerdings leider nicht. „Es handelt sich um eng aufeinander abgestimmte Arbeite. Z.B. die Wartung der Schlammwasseraufbereitung, Schweißarbeiten am Schwimmbecken, die Beckenreinigung und der Austausch von Leuchtmitteln über den Becken. Diese langfristigen Wartungstermine ließen sich nicht vorverlegen. Es ist uns aber gelungen, die Abläufe zu straffen. So dass wir nur vom 21.6. bis zum 11.7. schließen und bereits eine Woche früher wieder für Schwimmkurse und Vereinssport zur Verfügung stehen“, so Tillmann.

 

Das sagt die Corona-Landesverordnung

Nach der Corona-Landesverordnung ist vereinsbasierter Trainingsbetrieb für alle Sportarten und Altersgruppen im Freien in Gruppen bis 25 Personen einschließlich Anleitungsperson auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt. Vereinsbasierter Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten und Altersgruppen im Innenbereich in Gruppen bis 15 Personen einschließlich Anleitungsperson (pro Halle/abtrennbarem Hallenteil) erlaubt – mit Schnelltest für Erwachsene.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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