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Schwerin: Meldefrist für Betroffene verlängert

Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur unterstützt mit ihren Leistungen Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und

  • Veröffentlicht November 30, 2020
Zahlreiche Kinder und Jugendliche waren zu DDR-Zeiten in sonderpädagogischen, psychiatrischen und Behinderteneinrichtungen untergebracht. | Foto: Symbolbild

Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur unterstützt mit ihren Leistungen Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in psychiatrischen, sonderpädagogischen und Behinderteneinrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden. Auch die Arbeit der Stiftung war in diesem Jahr durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigt. Daher kommt es nun zu einer wichtigen Fristverlängerung.

 

Meldefrist für Betroffene verlängert

Denn an sich sollte die Meldefrist für Betroffene mit Ablauf dieses Jahres enden. Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung haben nun aber entschieden, diesen Zeitpunkt um ein halbes Jahr zu verschieben. Damit gilt nun der 30. Juni 2021 als neuer Stichtag. Aber nicht nur die Möglichkeit für Betroffene, sich bei der Stiftung zu melden, hat einen neuen Endtermin. Auch die Bearbeitungszeit wird verlängert. Allerdings um ein komplettes Jahr. Sie läuft daher nun bis Ende 2022.

Diese Entscheidungen begrüßt die Landesbeauftragte Anne Drescher. „Aufgrund der Pandemie war es 2020 noch schwieriger, diese Betroffenengruppe zu erreichen. Die Verlängerung war daher notwendig und richtig. Ich bitte Angehörige, Bekannte, Betreuungs- und Pflegepersonen, mögliche Betroffene anzumelden: Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail, schicken Sie ein Fax. Es geht um Menschen, die in der DDR als Minderjährige in Nervenkliniken, Behinderteneinrichtungen, in Internaten von Hilfs- und Sonderschulen z.B. für Hör- und Sehgeschädigte, aber auch als Rollstuhlfahrer in Alters- und Pflegeheimen untergebracht waren. Betroffene berichten in den Beratungsgesprächen bei uns häufig über Schläge, Demütigungen, Essensentzug, Fixierung in Netzbetten. Sehr oft sind sie in ungeeigneten und mangelhaften Unterkünften untergebracht worden und haben nicht die notwendige Zuwendung, Förderung und Bildung erhalten“.

Kontakt
Anlauf- und Beratungsstelle
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin
Tel.: 0385 / 55 156 901 | Fax: 0385 / 734 007
E-Mail: stiftung@lamv.mv-regierung.de

Hintergrund

Im Januar 2017 fand die Gründung der Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ statt, die seit 2019 bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur angesiedelt ist. Die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung in MV ist zuständig für alle Betroffenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt haben sich seit 2017 bei der Anlauf- und Beratungsstelle für MV 1.365 Betroffene gemeldet. Mit diesen Betroffenen führten die Mitarbeiter seither 904 Gespräche. Dabei handelte es sich um 633 aufsuchende Gespräche. 817 dieser Betroffenen erhielten Leistungen in einer Gesamthöhe von 7,5 Millionen Euro.

Bund, Länder und Kirchen statteten die Stiftung für die Unterstützung von Betroffenen in Ost und West mit insgesamt 288 Millionen Euro aus. Bis Ende Juli 2020 haben sich bundesweit insgesamt 25.085 Betroffene bei den Anlauf- und Beratungsstellen gemeldet. Bisher erhielten fast 16.000 dieser Betroffenen Leistungen in einer Gesamthöhe von über 166 Millionen Euro. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit rund 5,9 Millionen Euro an der Finanzierung. Mit der Verlängerung der Stiftung bis Jahresende 2021 wird zudem auch das Stiftungsvermögen um 17,5 Millionen Euro aufgestockt.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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