Schwerin: Ministerien sagen Städten Unterstützung zu
Die Minister für Finanzen und Inneres, Reinhard Meyer und Lorenz Caffier, haben sich in einem Schreiben an die kommunale Ebene gewandt und auf die zahlreichen Maßnahmen verwiesen, die die Landesregierung
Die Minister für Finanzen und Inneres, Reinhard Meyer und Lorenz Caffier, haben sich in einem Schreiben an die kommunale Ebene gewandt und auf die zahlreichen Maßnahmen verwiesen, die die Landesregierung unternommen hat, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen aufrechtzuerhalten. „Wir wissen, was derzeit in den Städten und Kommunen, in allen Landkreisen geleistet wird. Dafür ist die Landesregierung nicht nur dankbar, sie unterstützt bestmöglich und unter weitgehender Ausschöpfung rechtlicher und administratorischer Möglichkeiten“, so Innenminister Lorenz Caffier in Schwerin.
Regelungen für Steuerstundungen sind getroffen
Als wichtigste steuerpolitische Maßnahme unterstrich Finanzminister Reinhard Meyer die Möglichkeit der Steuerstundung. Allerdings liegt die Zuständigkeit der Stundung von Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) dabei letztlich bei den Kommunen selbst. Als Orientierungshilfe hätte das Land daher die Maßstäbe weitergeleitet, nach denen die Finanzämter über Stundungsanträge bei anderen Steuern entscheiden. Das für die kommunale Finanzaufsicht zuständige Innenministerium informierte dabei, dass eine Anlehnung an das Vorgehen der Finanzämter, finanzaufsichtlich unbedenklich sei. Verbindliche Leitlinien zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Rahmen der Auswirkungen der Corona-Pandemie befinden sich zudem aktuell in der Abstimmung.
Land und Kommunen müssen eng kommunizieren
Finanzminister Reinhard Meyer inS chwerin: „Die Corona-Pandemie stellt alle staatlichen Ebenen vor erhebliche Herausforderungen. Wichtig ist, dass wir weiterhin als Team agieren. Dafür brauchen wir den stetigen Dialog, aber auch ein besseres Wissen darüber, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden und welche Angebote der Hilfe zur Verfügung stehen.“
Vorzeitige Auszahlungen aus dem FAG
Finanz- und Innenminister erinnern in ihrem Schreiben zudem an die erst kürzlich beschlossene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Gegenüber dem Vorjahr wird sich mit der Neuregelung die kommunale Finanzausstattung um über 350 Mio. Euro verbessern. Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung erfolgten bereits angepasste Zahlungen an die Kommunen. Diese erhalten daher schon jetzt höhere Zuweisungen. Ein Vorteil, von dem auch Schwerin profitiert. Als weitere Erleichterung erfolgt zudem eine vorzeitige Auszahlung der kommunalen Anteile an Einkommen- und Umsatzsteuer.
Augenmaß bei Entscheidungen
Auch beim Umgang mit Zuwendungen sagten die Ministerien zu, alles rechtlich Mögliche zu unternehmen, um Nachteile kommunaler Zuwendungsempfänger zu vermeiden. So sind die Behörden angehalten, bei unverschuldeten Verstößen der Städte und Gemeinden gegen Vorgaben und Fristen grundsätzlich auf Sanktionen zu verzichten. Auch Neu- oder Nachbewilligungen sollen im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten schnellstmöglich gewährt werden.
Kommunale Unternehmen können und sollten Hilfen nutzen
Nicht zuletzt baten beide Minister die Kommunen zu prüfen, inwiefern auch kommunale Unternehmen Wirtschaftshilfen beanspruchen könnten, die Bund und Land beschlossen haben. Neben Soforthilfen und Liquiditätskrediten käme hierbei nicht zuletzt auch Kurzarbeitergeld infrage.