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Schwerin: Rentenversicherung versendet wichtige Unterlagen

Noch immer sind viele Deutsche überrascht, wenn sie lesen, dass auch die Renten in Deutschland der Besteuerung unterliegen. Auch in Schwerin blickt man bei dieser Thematik immer wieder in verwunderte

  • Veröffentlicht Januar 28, 2021
Auch viele Rentner in Schwerin müssen eine Steuererklärung abgeben. | Foto: Symbolbild

Noch immer sind viele Deutsche überrascht, wenn sie lesen, dass auch die Renten in Deutschland der Besteuerung unterliegen. Auch in Schwerin blickt man bei dieser Thematik immer wieder in verwunderte Gesichter. Vor allem in den Reihen der Betroffenen wissen es viele nicht. Denn nicht wenige kommen erst durch die in der Regel jährlichen Erhöhungen in den steuerpflichtigen Bereich. Dann folgt auf die erfreuliche Botschaft der Rentenerhöhung plötzlich ein böses Erwachen.

 

„Mitteilungen zur Vorlage beim Finanzamt“ gehen derzeit auf Reisen

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, immer schon frühzeitig alle vermeintlich mit der Steuererklärung verbundenen Belege zurückzulegen. Von der Rentenversicherung kommt zudem einmal jährlich eine „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“. Diese bescheinigt die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr. In einer Pressemitteilung spricht die Deutsche Rentenversicherung Nord dabei von einer „Unterstützung für die Ruheständler“. Das allerdings ist etwas übertrieben. Denn wie auch andere Behörden, die Leistungen an die Bürger zahlen (Arbeitsagentur, jobcenter etc.) ist auch die Rentenversicherung verpflichtet, diese Bescheinigungen auszustellen. Diese Pflicht als „Unterstützung“ zu deklarieren, ist durchaus „sportlich“. In der Regel erfolgt der Versand der Schreiben ab Mitte Januar. Daher dürften diese derzeit auf dem Weg sein oder auf den Weg gehen.

 

Papiere enthalten für Steuererklärung benötigte Zahlen

In den Bescheinigungen finden sich unter anderem Angaben zu den Rentenzahlungen sowie den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für das vergangene Jahr. Neben den jeweiligen Beträgen weist die Deutsche Rentenversicherung auch aus, wo genau die Summe in der Steuererklärung einzutragen ist. Aufgrund der automatischen Datenübertragung von der Rentenversicherung an das Finanzamt ist es ab 2021 nicht mehr zwingend erforderlich, die Daten in die „Anlage R“ und bei „Altersvorsorgeaufwand“ einzutragen. Dies ist jedoch sinnvoll, wenn man die Steuererklärung elektronisch abgibt und sich vorab das mögliche Ergebnis ausrechnen lassen möchte.

Wer die Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt schon im vergangenen Jahr angefordert hatte, bekommt diese auch 2021 unaufgefordert zugesandt. Ansonsten können Rentnerinnen und Rentner sie unter Angabe ihrer Versicherungsnummer unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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