Schwerin: Veranstaltungen ohne kommunale Gebühren?
Wenn in Schwerin auf kommunalen Flächen Veranstaltungen geplant und durchgeführt werden, fallen entsprechend der dafür geltenden Satzung Gebühren an. Egal ist dabei, ob der Veranstalter kommerzielle oder gemeinnützige Absichten verfolgt.

Wenn in Schwerin auf kommunalen Flächen Veranstaltungen geplant und durchgeführt werden, fallen entsprechend der dafür geltenden Satzung Gebühren an. Egal ist dabei, ob der Veranstalter kommerzielle oder gemeinnützige Absichten verfolgt. Daran möchte die SPD-Fraktion nun etwas ändern.
Bereits auf der nächsten Stadtvertretung soll ein entsprechender Antrag der Schweriner Sozialdemokraten diskutiert werden. Ziel des Antrags: Gemeinnützige Vereine sollen für die Nutzung öffentlicher Flächen zukünftig keine Gebühren mehr zahlen. Neben der Gemeinnützigkeit der Veranstalter soll auch der gebührenfreie Eintritt Bedingung sein.
Erleichterungen für gemeinnützige Vereine

„Jedes Jahr finden in unserer Stadt viele attraktive Veranstaltungen von Vereinen statt, die auch von zahlreichen Tagesgästen besucht werden, wie zum Beispiel das Drachenbootfestival, der 5‑Seen-Lauf und der Schlosstriathlon. Aber auch stadtteilorientierte Veranstaltungen, wie die Flohmärkte auf dem Berliner Platz bereichern unser Stadtleben. Damit es für die vielen Ehrenamtlicher in den Vereinen zukünftig einfacher wird, wollen wir erreichen, dass sie zukünftig keine Nutzungsgebühren mehr zahlen müssen. Gegenwärtig wenden sie viel Zeit für die Sponsorensuche auf. Dadurch fehlen ihnen mitunter zeitliche und finanzielle Spielräume, um die Veranstaltungen noch attraktiver machen zu können. Vielleicht ist die Gebührenfreiheit für einige Vereine aber auch eine Motivation, zusätzliche oder erstmals Veranstaltungen zu organisieren“, erläutert der tourismus- und grundstückspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Daniel Meslien, den Antrag.
Verwaltung ist offen, möchte aber mehr Klarheit
In einer ersten Stellungnahme verweist die Stadtverwaltung Schwerin darauf, dass die geplante Änderung noch einige Interpretationsspielräume offen ließe. Es gäbe durchaus zahlreiche Veranstaltungen auch gemeinnütziger Vereine, die durch Standgebühren und Produktverkäufe durchaus Einnahmen erzielen. Auch könnten gemeinnützigen Vereinen ähnliche Institutionen mit entsprechend ähnlichen Rechtsformen auf Gleichbehandlung pochen. Wieder andere sehen sich mit gemeinnützigen Vereinen gleich gesetzt – zum Beispiel, da sie für die Stadt eine wichtige zusätzlich positive Außenwirkung erzeugen. Vor diesem Hintergrund möchte die Verwaltung Möglichkeiten weiterer Gebührenbefreiungen prüfen, die dann eindeutig und transparent zu formulieren sind.
An sich also eine durchaus positive Reaktion aus dem Stadthaus. Dort scheint man der Idee der SPD-Fraktion positiv gegenüber zu stehen. Warten wir also ab, wie die Stadtvertretung am kommenden Montag entscheidet.
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