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Schwerin: Wichtige Info zur Thomas-Cook-Insolvenz

Bereits deutlich vor allen coronabedingten Turbulenzen am deutschen und internationalen Reisemarkt sorgte die Insolvenz des weltweit aktiven Thomas-Cook-Konzerns für viel Aufsehen und vor allem Ärger. Nach der „Bruchlandung“ des britischen

  • Veröffentlicht Oktober 22, 2020
Auch Reisende aus Schwerin waren im Herbst 2019 von der Thomas-Cook-Pleite betroffen. | Foto: Symbolbild

Bereits deutlich vor allen coronabedingten Turbulenzen am deutschen und internationalen Reisemarkt sorgte die Insolvenz des weltweit aktiven Thomas-Cook-Konzerns für viel Aufsehen und vor allem Ärger. Nach der „Bruchlandung“ des britischen Mutterkonzerns musste dabei am 25. September 2020 auch die deutsche Gesellschaft Insolvenz anmelden. Das Unternehmen sagte in Schritten praktisch alle gebuchten Reisen ab. Dabei war es für den Veranstalter auch nicht relevant, ob es bereits vollständige oder zumindest teilweise Zahlungen der Kunden gab. Der an sich für solche Fälle verpflichtende Versicherungsschutz deckte das Gesamtvolumen der sich anstauenden Forderungen nicht. Auch in Schwerin und Umland bangten nun viele um ihr Geld. Daher entschied die Bundesregierung im Dezember vergangenen Jahres, Pauschalreisenden den Teil der Ausgaben zu erstatten, für den durch die Versicherung oder andere Dritte kein Ausgleich erfolgte.

 

Bundesregierung springt fast freiwillig ein

Dass der Versicherungsschutz letztlich sogar sehr deutlich nicht ausreichte lag nicht zuletzt auch daran, dass die zuständige Gesellschaft einen Teil der Deckungssumme in Höhe von etwa 60 Millionen Euro allein dafür einsetzen musste, um „gestrandete“ Pauschalreisende wieder nach Hause zu bringen. Gegenüber RND sprach die Zurich-Gruppe von etwa 140.000 Menschen. Einige davon kamen auch aus Schwerin und dem Umland. Es verblieben nun noch etwa 50,4 Millionen Euro an Deckungsvolumen. Diese standen allerdings Forderungen in Höhe von ca. 287,4 Millionen Euro gegenüber. Die mehr oder weniger freiwillige Entscheidung der Bundesregierung, die geschädigten deutschen Pauschalreisenden aus dem Staatssäckel zu entschädigen, stieß daher natürlich auf viel Erleichterung. „Mehr oder weniger freiwillig“ fiel diese Entscheidung daher, dass Experten durchaus die Gefahr von Schadenersatzklagen gegenüber dem deutschen Staat sahen. Hintergrund war dabei vor allem die Einschätzung, dass die Pauschalreise-Richtlinie bis dato in nicht ausreichender Art und Weise Umsetzung und Anwendung fand.

 

Bundestagsabgeordneter Monstadt weist auf bald auslaufende Frist hin

Dietrich Monstadt (CDU), Bundestagsabgeordneter aus Schwerin

Nun weist der Bundestagsabgeordnete Dietrich Monstadt (CDU) aus Schwerin noch einmal ausdrücklich auf ein seit dem 6. Mai 2020 zur Verfügung stehendes online-basiertes Anmeldeverfahren hin. Dieses sollten all diejenigen Geschädigten zeitnah nutzen, die bisher ihre Ansprüche noch nicht geltend gemacht haben. Denn die Möglichkeit dafür läuft in Kürze aus. „Die Bundesregierung kümmert sich darum, dass der Schaden der Betroffenen ausgeglichen wird und die Bürgerinnen und Bürger nicht auf den Kosten ihrer Reise sitzen bleiben müssen. Ich kann Sie daher nur auffordern, nutzen Sie unbedingt bis zum 15. November 2020 das Thomas-Cook-Bundesportal und machen Sie Ihren Schaden geltend“  sagt Dietrich Monstadt. Der 15. November ist dabei der entscheidende Stichtag für die Anmeldung der Ansprüche. Sollten dann noch Angaben fehlen, ist eine Nachreichung noch möglich.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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