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Schweriner Verein und Kinderzentrum erhalten landesweit höchste Summe aus Strafverfahren

  Gemeinnützige Vereine und Initiativen konnten sich auch im letzten Jahr über Geld freuen, dass ihnen aus Strafverfahren zugeflossen ist. Das Justizministerium gab an, dass es 2021 insgesamt rund eine

  • Veröffentlicht Juli 14, 2022
Foto: Amtsgericht-Schwerin | Schwerin-Lokal

 

Gemeinnützige Vereine und Initiativen konnten sich auch im letzten Jahr über Geld freuen, dass ihnen aus Strafverfahren zugeflossen ist. Das Justizministerium gab an, dass es 2021 insgesamt rund eine Millionen Euro gewesen seien. Das Geld stammt aus Geldauflagen, die Gerichte und die Staatsanwaltschaft Verurteilten auferlegte. Insgesamt sind auf diesem Weg fast 1,5 Millionen Euro geflossen. Die Staatskasse erhielt aus dem Geld 450.000 Euro.

Schweriner Initiativen profitierten am meisten

Über den Geldregen aus den Geldauflagen konnten sich auch Schweriner Initiativen freuen. Mit 35.547 Euro ging der höchste Betrag im Land an den Verein zur Förderung der Kinder der Schweriner Kinderklinik und des Kinderzentrums Mecklenburg. Weitere Nutznießer der Strafzahlungen waren nach Angaben des Justizministeriums die im Umweltschutz engagierte Michael-Succow-Stiftung, die Barther Tafel und Schülervereine.

13,6 Millionen Euro in den letzten zehn Jahren

Insgesamt 13,6 Millionen Euro sind in den vergangenen zehn Jahren an Geldauflagen verteilt worden. 65 Prozent dieses Betrages sind dabei an gemeinnützige Vereine gegangen. Das Oberlandesgericht führt eine Liste von gemeinnützigen Vereinen, die eine Geldspende erhalten können. Jeweils zum 1. Mai wird diese Liste aktualisiert.

„Die Gerichte und Staatsanwaltschaften treffen ihre Entscheidungen für die Geldzuwendungen verantwortungsbewusst und gesellschaftsorientiert“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke). Trotzdem gibt es bundesweit schon länger Kritik an der Vergabepraxis.

Vergabeverfahren zu intransparent

Hinter den individuellen Zuwendungen steht ein pragmatischer Gedanke: Geld aus eingestellten Verfahren geht ohne bürokratische Hürden an Organisationen, die einem guten Zweck dienen. In den meisten Fällen sind das Vereine für die Opferhilfe und wohltätige Organisationen.

Auf Kritik stößt aber das Vergabeverfahren, das allgemein als intransparent empfunden wird. Genaue Regeln bei der Vergabe gibt es nicht.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich ein Richter mit einer Zuwendung selbst begünstigt, etwa weil er Mitglied eines Vereins ist. Das ist bisher allerdings kaum überprüfbar.

Die „Neue Richtervereinigung“ fordert  schon seit langem mehr mehr Transparenz. Amtsrichter Ulf Thiele, Sprecher für den Bereich Strafrecht der alternativen Richtervereinigung sagt: „Es muss klar sein, von welchem Richter ein Betrag an wen verteilt wird.“

„Ich hätte kein Problem, wenn die Richter erkennbar wären,“ sagt Thiele. Fast alle Bundesländer führen zwar Listen, welche Vereine Geld erhalten. Allerdings geht daraus nicht hervor, von welchen Richtern das Geld kommt.

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Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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