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Staatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen Unternehmensberaterin

Schwerin, 22.12.2016 (red/pm). Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen eine Unternehmensberaterin einen Haftbefehl erwirkt. Der Frau soll einen Polizeibeamten zum Zweck der Informationsbeschaffung bestochen haben.

  • Veröffentlicht Dezember 22, 2016

Schwerin, 22.12.2016 (red/pm). Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen eine Unternehmensberaterin einen Haftbefehl erwirkt. Der Frau soll einen Polizeibeamten zum Zweck der Informationsbeschaffung bestochen haben. 

 

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Die Staatsanwaltschaft Schwerin

 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin vorgesterm gegen eine bereits in Untersuchungshaft befindliche 69-jährige Unternehmensberaterin aus Berlin einen weiteren Haftbefehl wegen des Verdachts der Bestechung in drei besonders schweren Fällen erlassen. Diese Fälle betreffen Tatvorwürfe, die nicht Gegenstand des derzeit beim Landgericht Schwerin anhängigen Strafverfahrens sind und in einem gesonderten Ermittlungsverfahren bearbeitet werden.

 

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Beschuldigte quasi als Privatdetektivin von Unternehmen oder Einzelpersonen aus dem In- und Ausland beauftragt worden ist, Dossiers zu Einzelpersonen oder vergleichbare Informationssammlungen zu Konkurrenzunternehmen zu erstellen. Die Beschuldigte ist zudem wegen der neuen Tatvorwürfe dringend verdächtig, in der Zeit von 2012 bis 2016 den im laufenden Strafverfahren beim Landgericht Schwerin Mitangeklagten Kriminalhauptkommissar im Landeskriminalamt M-V abermals veranlasst zu haben, ihr gegen Entgelt Informationen zu Personen, Unternehmen sowie politischen und wirtschaftlichen Sachverhalten unter Nutzung seiner Dienststellung als Polizeibeamter und unter Umgehung seiner dienstlichen Pflichten zu beschaffen. Für die Ermittlungs- und Recherchetätigkeiten soll sie dem gesondert verfolgten ehemaligen Polizeibeamten mindestens 48.000,00 € gezahlt haben.

 

Der neue Haftbefehl wird erst vollzogen, falls der im Strafverfahren beim Landgericht Schwerin bestehende Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wird

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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