Stadt trennt sich von WGS-Geschäftsführer Thomas Köchig
Die Landeshauptstadt Schwerin hat nach Regelverstößen mit sofortiger Wirkung den WGS-Geschäftsführer Thomas Köchig abberufen.
Seit einiger Zeit gibt es eine Sonderprüfung bei der WGS Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH. Hintergründe sind Verfehlungen, die vor allem dem bisherigen Geschäftsführer Thomas Köchig angelastet werden. Nachdem das Ergebnis der Sonderprüfung am vergangenen Dienstag vorgelegt wurde, handelte die Stadt und trennte sich gestern Abend von Köchig. Heute soll der Aufsichtsrat das Vertragsverhältnis auflösen.
Unregelmäßigkeiten bei Vergabeverfahren
Bei mehreren Vergabeverfahren in diesem Jahr soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Immer wieder war auch aus Insider-Kreisen von persönlicher Vorteilsnahme des Geschäftsführers die Rede. Inwieweit das zutrifft, darüber kann nur der Aufsichtsrat oder die Landeshauptstadt als Gesellschafterin Auskunft erteilen. In einer Pressemitteilung hält sich die Landeshauptstadt sehr allgemein. Insgesamt soll dem Unternehmen dabei ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden sein.
Ist der Schaden höher?
Tatsächlich könnte der Schaden allerdings noch viel höher sein, da eine Anwaltskanzlei mit dem Spezialgebiet Vergaberecht, die den Prüfbericht erstellt hat, nur Verfehlungen aus dem Sommer diesen Jahres geprüft hatte. Ein Hinweisgeber hatte auf die Unregelmäßigkeiten hingewiesen und damit den Aufsichtsrat sowie die Stadt als alleinige Gesellschafterin zum Handeln gezwungen.
Nachdem nun die Anwälte die Vorwürfe im Bericht bestätigten, sieht die Stadt keine Grundlage mehr für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit. Thomas Köchig leitete das Unternehmen seit Januar 2014. Der Vertrag wäre Mitte nächsten Jahres ausgelaufen und eine Weiterbeschäftigung war nicht vorgesehen. Schon jetzt wird diese Stelle ausgeschrieben.
Vorübergehend wird der Jurist und langjährige Werkleiter des Eigenbetriebes Zentrales Gebäudemanagement der Landeshauptstadt Schwerin, Ulrich Bartsch, das Unternehmen leiten. Dieser könnte nun auch eine Prüfung vorangegangener Zeiträume veranlassen. Ob das passieren wird, bleibt abzuwarten.