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Stoffpreisgleitklausel auch in Land und Kommunen gefordert

Die Preise für Baumaterialien steigen. Das ist alles andere als eine Neuigkeit. Schon länger fordert die Baubranche daher flexiblere Möglichkeiten der Vertragsgestaltung, um starke Sprünge nach oben abfangen zu können.

  • Veröffentlicht April 11, 2022
Auf den Baustellen explodieren die Preise teilweise. | Foto: Syaibatul Hamdi

In diesen Tagen kam es zu einem ersten Erleichterungs-Seufzer im Baugewerbe. Denn die Bundesregierung ist auf eine Forderung der Branche eingegangen. Wenn allerdings vorerst auch nur befristet. Eingeführt wird ab sofort bei Bauaufträgen des Bundes für einige Baustoffe eine sogenannte Stoffpreisgleitklausel. Das Wort, das sich mindestens so schwierig in diesen Artikel tippen wie im Gespräch aussprechen lässt, klingt eckig und kantig, hat es aber in sich. Denn es bedeutet nicht weniger, als dass Angebotspreise der Bauwirtschaft für Bauten des Bundes vorerst nicht in jedem Punkt zwingend fix sind. Bei einigen zum Einsatz kommenden Baustoffen sind preisliche Veränderungen – in der Regel natürlich nach oben – nun möglich.

 

Regelung allerdings nur befristet

Dies gilt vor allem bei nun neu abgeschlossenen Verträgen. In Einzelfällen solle aber auch nachträgliche Preisanpassungen für bestehende Vereinbarungen möglich sein. Allerdings sind diese Regelungen wohl nur vorübergehender Natur. Vorerst gilt eine Befristung bis zum 30. Juni 2022. Auch die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern begrüßen den Erlass von Bundesbau- und Bundesverkehrsministerium. „Materialengpässe und immense Preissteigerungen bei Rohstoffen haben sich durch den Ukraine-Krieg dramatisch verschärft. Dies betrifft u.a. Stahl oder Bitumen. Bauunternehmen war es deshalb bisher kaum möglich, seriöse Kalkulationen für Bauprojekte abzugeben. Mit dem Erlass und der damit verbundenen Stoffpreisgleitklausel wird den Betrieben mehr Rechts- und Planungssicherheit gegeben“, bewerten Präsident Axel Hochschild (Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern) und Präsident Uwe Lange (Handwerkskammer Schwerin) die neue bundesweite Regelung.

 

Zahlreiche Baustoffe betroffen

Im ersten Quartal dieses Jahres zeigte sich beispielsweise, dass die Preissteigerung allein bei der hiesigen Bitumenversorgung bis zu einem Drittel beträgt. Unvorhergesehene Entwicklungen wie diese können nun zumindest teilweise an den Auftraggeber weitergegeben werden. Konkret gilt die befristete Regelung für die folgenden Produktgruppen:

  • Stahl und Stahllegierungen
  • Aluminium
  • Kupfer
  • Erdölprodukte (Bitumen, Kunststoffrohre, Folien und Dichtbahnen, Asphaltmischgut)
  • Epoxidharze
  • Zementprodukte
  • Holz
  • Gusseiserne Rohre

 

Auch Land und Kommunen sollen Klausel ermöglichen

Präsident Hochschild und Präsident Lange appellieren nun an die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern und auch an die Kommunen, ebenfalls die Einführung von Preisgleitklauseln bei deren öffentlichen Bauaufträgen zu erlassen. Die Baubranche ist auch weiterhin einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder im Land. Mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes werden diese Strukturen weiter gesichert.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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