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Strassenreinigung in Schwerin: UB möchten Satzungsänderung

Die Änderung der Straßenreinigungssatzung in Schwerin sorgt weiter für Ärger. Viele Bürger sind über die Gebührenbescheide, die durch die Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen Schwerin (SDS) verschickt wurden, sauer. Grundstückeigentümer reden von „Abzocke“

  • Veröffentlicht März 1, 2018

Die Änderung der Straßenreinigungssatzung in Schwerin sorgt weiter für Ärger. Viele Bürger sind über die Gebührenbescheide, die durch die Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen Schwerin (SDS) verschickt wurden, sauer. Grundstückeigentümer reden von „Abzocke“ durch die Stadt. Die Unabhängigen Bürger (UB) wollen nun eine grundsätzliche Änderung der Satzung auf der kommenden Sitzung der Stadtvertretung erreichen. Die Neuregelung, so der Vorwurf der UB, gehe komplett am Bürgerwillen vorbei. 

„Zum Teil jahrzehntelang haben die Anlieger in Stadtteilen wie Neumühle, Wickendorf, Görries, oder Warnitz selbst für die Reinigung des öffentlichen Straßenraumes gesorgt – und das gut bzw. sogar besser als es die Stadtreinigung vermutlich je machen kann.“, sagt UB-Fraktionschef Silvio Horn. Daher kann er die nun gefasste Neuregelung überhaupt nicht nachvollziehen. 

 

200 Beschwerden gegen den Gebührenbescheid

 

Ganz alleine steht er mit seiner Auffassung nicht. Gut 200 Beschwerden gegen den Gebührenbescheid liegen inzwischen der SDS vor. Diese werden im Moment individuell ge 15.600 Gebührenbescheide seien vorher verschickt worden. Bei 51 Prozent der verschickten Bescheide habe sich überhaupt nichts geändert. 31 Prozent seien sogar besser als vorher gestellt. Lediglich 16 Prozent müssten nun erstmalig einen Betrag für die Straßenreinigung entrichten. Gegenüber der SVZ verteidigte SDS-Werkleiterin  Ilka Wilczek daher die Neuregelung. Es gehe nicht um Abzocke, sondern darum die „Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst auf möglichst viele Schultern zu verteilen“.

Silvio Horn

Für Silvio Horn ist die Neuregelung allerdings völlig an den Bedürfnissen der Bürger vorbei. Er hätte sich gewünscht, dass man im Zuge der Neuregelung die unterschiedlichen Reinigungsbedarfe der einzelnen Stadtgebiete berücksichtigt hätte. „Viele, wenn nicht gar die weit überwiegende Mehrheit der Anlieger, möchten die jahrzehntelang geübte Praxis beibehalten, die Reinigung des öffentlichen Straßenraumes selbst in die Hand zu nehmen. Die Kommunalpolitik wäre gut beraten, wenn sie diesen Umstand anerkennt und die Satzung schnellstens nachbessert“, sagt Horn. 

Als Gründe für eine Überarbeitung kämen weitere Ungereimtheiten in der Satzung hinzu, unter anderem dass Anlieger in sogenannter Zweit- oder Drittreihe nun in gleichem Maße für die Reinigung zahlen müssen, so dass die Straßenfläche entgegen der Realität vergrößert und im Ergebnis Kosten mehrfach umgelegt werden. „Es kann nicht sein, dass Gebühren für ein und dieselbe Straße mehrfach berechnet werden und auch nicht, dass Anlieger von Eckgrundstücken horrend hohe Gebühren zahlen müssen. Hier fehlt jegliches Augenmaß“, sagt Manfred Strauß, der selber in Neumühle wohnt und auch für die UB in der Stadtvertretung sitzt.

Neumühle ist tatsächlich ein Stadtteil, in dem die Straßenreinigung bisher zu einem großen Teil von den Bürgern selber durchgeführt wurde. Mit den nun geänderten Regelungen, wollte man die Satzung an die veränderten Siedlungsentwicklungen anpassen. Ein Einwand, den zumindest Silvio Horn nicht gelten lassen möchte. „Diese Änderung gehört zurückgenommen, nicht nur, weil die Bürger mehrere hundert Euro Gebühren zahlen sollen, sondern auch und vor allem, weil den Menschen die Eigenverantwortung für die Sauberkeit ihres Umfeldes unnötigerweise abgenommen wird.“

 

 

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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