Unterhaltsbereich am 31. Mai geschlossen
Am 31. Mai bleibt der Bereich Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Beurkundungen sowie Unterhaltsvorschuss auf Grund einer internen Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschlossen. Auch telefonische Nachfragen sind in dieser Zeit nicht
Am 31. Mai bleibt der Bereich Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Beurkundungen sowie Unterhaltsvorschuss auf Grund einer internen Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschlossen. Auch telefonische Nachfragen sind in dieser Zeit nicht möglich. Anfragen können per E‑Mail an uvg@schwerin.de gerichtet werden.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.