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Verwaltung informiert über Baumaßnahmen Rogahner Straße

Inter­essierte Bürg­erin­nen und Bürg­er kön­nen sich am morgi­gen Mittwoch über den Ablauf des Straßen­bau­vorhabens Rogah­n­er Straße zwis­chen der Han­delsstraße und der Bre­it­en Straße/Schulzenweg  (1. Bauab­schnitt) informieren. Stadtver­wal­tung, Stadtwerke und die

  • Veröffentlicht September 4, 2018
Blick auf die Rogah­n­er Straße

Inter­essierte Bürg­erin­nen und Bürg­er kön­nen sich am morgi­gen Mittwoch über den Ablauf des Straßen­bau­vorhabens Rogah­n­er Straße zwis­chen der Han­delsstraße und der Bre­it­en Straße/Schulzenweg  (1. Bauab­schnitt) informieren.

Stadtver­wal­tung, Stadtwerke und die SAE Schw­er­iner Abwasser­entsorgung laden um 18.30 Uhr ins Stadthaus Raum E 070 zur Infor­ma­tionsver­anstal­tung über die  Bau­maß­nahme und die zukün­ftige Gestal­tung der Rogah­n­er Straße ein. 

 

Bauvorhaben in mehrere Abschnitte gegliedert

 

Die Bau­fir­ma, Fir­ma TuK Tief- und Kul­tur­bau Schw­erin, wurde mit der Aus­führung der Bau­maß­nahme beauf­tragt. Die Bauar­beit­en sollen am 24. Sep­tem­ber 2018 begin­nen. Bere­its ab dem 19. Sep­tem­ber wird es im Zuge der Ein­rich­tung der Verkehrssicherung für die Baustelle zu Verkehr­sein­schränkun­gen im Bere­ich der Zu- und Abfahrten der Ort­sumge­hung sowie im Baustel­len­bere­ich kom­men. So wird das Ein­fahren von der Han­delsstraße auf die Rogah­n­er Straße stadtein­wärts ab diesem Zeit­punkt nicht mehr möglich sein. Ausgenom­men davon ist der Nahverkehr. Am  21. Sep­tem­ber wird eine ein­seit­ige Verkehrs­führung mit Ampel­s­teuerung vom Schulzenweg/Breite Straße bis zur Han­delsstraße ein­gerichtet. Die  Beschilderung der großräu­mi­gen Verkehrsum­leitung auf der Ort­sumge­hung wird ab 10. Sep­tem­ber aufgestellt.

Das Vorhaben gliedert sich in mehrere Bauphasen, die unter­schiedliche Beein­träch­ti­gun­gen für Anlieger und Verkehrsteil­nehmer mit sich brin­gen. Die Straße wird stad­tauswärts über gesamte Bau­maß­nahme halb­seit­ig ges­per­rt sein.

Da die geplanten Verkehrslö­sun­gen nicht so leis­tungs­fähig sind wie die zu sper­rende Rogah­n­er Straße muss mit Verkehrs­be­hin­derun­gen gerech­net wer­den. Der  Umleitungsverkehr wird die Lud­wigslus­ter Chaussee am meis­ten belas­ten. Deshalb wurde  bere­its im Vor­feld die Leis­tungs­fähigkeit des Knoten­punk­tes zwis­chen Ort­sumge­hungsstraße  und Lud­wigslus­ter Chaussee durch die Ein­rich­tung  ein­er zusät­zlichen Linksab­biege­spur erhöht.

 

Bauphase 1 – sechs Wochen (bis ca. Ende Oktober 2018)

 

In der Bauphase 1 erfol­gt die halb­seit­ige Sper­rung stadtein­wärts. Fahrzeugverkehr ist dann nur stad­tauswärts möglich. Für den öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr gel­ten Son­der­regelun­gen. Ab dem Knoten­punkt Han­delsstraße kann in die Rogah­n­er Straße stadtein­wärts in den ersten zwei Wochen der Bauphase nicht einge­fahren wer­den. In den fol­gen­den Wochen der Bauphase ist die Ein­fahrt vom Knoten­punkt Han­delsstraße bis zur Auf­fahrt auf die Ort­sumge­hungsstraße in Rich­tung Nor­den nutzbar.

Die Auf­fahrt auf die Ort­sumge­hungsstraße in Rich­tung Nor­den ist in den ersten zwei Wochen der Bauphase nicht nutzbar. Aus Rich­tung Süden kom­mend kann in den ersten zwei Wochen der Bauphase von der Ort­sumge­hungsstraße nicht in die Rogah­n­er Straße einge­fahren wer­den. Die Rogah­n­er Straße kann vom Schulzen­weg aus nicht erre­icht wer­den. Vom Schulzen­weg aus kann die Rogah­n­er Straße nicht erre­icht wer­den. Die Bre­ite Straße kann stadtein­wärts und stad­tauswärts ver­lassen wer­den. Die Bauphase 1 wird sich auf einen Zeitraum von sechs Wochen erstreck­en.

 

Bauphase 2 – 21 Wochen (bis ca. dritte März-Woche 2019)

 

In der Bauphase 2 erfol­gt die halb­seit­ige Sper­rung stadteinwärts. Fahrzeugverkehr ist nur stad­tauswärts möglich. Für den öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr gel­ten Son­der­regelun­gen. Ab dem Knoten­punkt Han­delsstraße kann in die Rogah­n­er Straße in den ersten vier Wochen der Bauphase stadtein­wärts nicht einge­fahren wer­den. In den fol­gen­den Wochen der Bauphase ist die Ein­fahrt vom Knoten­punkt Han­delsstraße bis zur Auf­fahrt auf die Ort­sumge­hungsstraße in Rich­tung Nor­den nutzbar. Die Auf­fahrt auf die Ort­sumge­hungsstraße in Rich­tung Nor­den ist wieder nutzbar. Aus Rich­tung Süden kom­mend kann von der Ort­sumge­hungsstraße in die Rogah­n­er Straße stad­tauswärts wieder einge­fahren wer­den. Die Rogah­n­er Straße kann vom Schulzen­weg aus nicht erre­icht wer­den. Von der Rogah­n­er Straße kann in den Schulzen­weg wieder einge­fahren wer­den.  Die Bre­ite Straße kann nur stad­tauswärts ver­lassen wer­den. Die Bauphase 2 wird sich auf einen Zeitraum von 21 Wochen erstreck­en.

 

Bauphase 3 – 16 Wochen (bis ca. Mitte Juli 2019)

 

In der Bauphase 3 erfol­gt die halb­seit­ige Sper­rung stadtein­wärts. Fahrzeugverkehr ist nur stad­tauswärts möglich. Für den öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr gel­ten Son­der­regelun­gen. Ab dem Knoten­punkt Han­delsstraße kann in die Rogah­n­er Straße stadtein­wärts bis zur Auf­fahrt auf die Ort­sumge­hungsstraße in Rich­tung Nor­den wieder einge­fahren wer­den. Die Auf­fahrt auf die Ort­sumge­hungsstraße in Rich­tung Nor­den ist nutzbar. Aus Rich­tung Süden kom­mend kann von der Ort­sumge­hungsstraße in die Rogah­n­er Straße stad­tauswärts einge­fahren wer­den. Die Rogah­n­er Straße kann vom Schulzen­weg aus nicht erre­icht wer­den. Vom Schulzen­weg aus kann die Rogah­n­er Straße nicht erre­icht wer­den. Die Bre­ite Straße kann stadtein­wärts und stad­tauswärts ver­lassen wer­den. Die Bauphase 3 wird sich auf einen Zeitraum von 16 Wochen erstreck­en.

 

Bauphase 4 – acht Wochen (bis erste September-Woche 2019)

 

Die Bauphase 4 gliedert sich in zwei zeitliche Abschnitte von jew­eils vier Wochen Dauer. Für bei­de Abschnitte gilt: Es erfol­gt die halb­seit­ige Sper­rung stadtein­wärts. Fahrzeugverkehr ist nur stad­tauswärts möglich. Für den öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr gel­ten Son­der­regelun­gen. Ab dem Knoten­punkt Han­delsstraße kann in die Rogah­n­er Straße stadtein­wärts bis zur Auf­fahrt auf die Ort­sumge­hungsstraße in Rich­tung Nor­den einge­fahren wer­den. Die Auf­fahrt auf die Ort­sumge­hungsstraße in Rich­tung Nor­den ist nutzbar. Aus Rich­tung Süden kom­mend kann von der Ort­sumge­hungsstraße in die Rogah­n­er Straße stad­tauswärts einge­fahren wer­den. Die Rogah­n­er Straße kann vom Schulzen­weg aus nicht erre­icht wer­den. Vom Schulzen­weg aus kann die Rogah­n­er Straße nicht erre­icht wer­den. Die Bre­ite Straße kann in dem ersten vier­wöchi­gen Abschnitt nur stad­tauswärts ver­lassen wer­den. In dem zweit­en vier­wöchi­gen Abschnitt kann die Bre­ite Straße wieder stadtein­wärts und stad­tauswärts ver­lassen wer­den.

 

Bauphase 5 – sechs Wochen (bis ca. dritte Oktober-Woche 2019)

 

In der Bauphase 5 erfol­gt die halb­seit­ige Sper­rung stadtein­wärts. Fahrzeugverkehr ist nur stad­tauswärts möglich. Für den öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr gel­ten Son­der­regelun­gen. Ab dem Knoten­punkt Han­delsstraße kann in die Rogah­n­er Straße stadtein­wärts bis zur Auf­fahrt auf die Ort­sumge­hungsstraße in Rich­tung Nor­den einge­fahren wer­den. Die Auf­fahrt auf die Ort­sumge­hungsstraße in Rich­tung Nor­den ist in den ersten zwei Wochen der Bauphase nicht nutzbar. Aus Rich­tung Süden kom­mend kann von der Ort­sumge­hungsstraße in die Rogah­n­er Straße stad­tauswärts in den ersten zwei Wochen der Bauphase nicht einge­fahren wer­den. Die Rogah­n­er Straße kann vom Schulzen­weg aus nicht erre­icht wer­den. Die Bre­ite Straße kann nur stad­tauswärts ver­lassen wer­den. Die Bauphase 5 wird sich auf einen Zeitraum von sechs Wochen erstreck­en.

 

Bauphase 6 – zwei Wochen Vollsperrung (Ende Oktober/Anfang November 2019)

 

In der Bauphase wird die gesamte Baus­trecke vom Knoten­punkt Han­delsstraße bis zum Knoten­punkt Bre­ite Straße/Schulzenweg zwei Wochen voll ges­per­rt. Vom Schulzen­weg und von der Bre­it­en Straße kann die Rogah­n­er Straße stadtein­wärts erre­icht wer­den. Die Bauphase erstreckt sich über zwei Wochen.

 

Dieser Ablauf der Bau­maß­nahme repräsen­tiert den gegen­wär­ti­gen Stand der Pla­nung, es kön­nen zeitliche Ver­schiebun­gen gerin­gen Umfangs ein­treten.