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Welterbenverfahren im Zeitplan

Schwerin hat  bei der Formulierung seines  Welterbe-Antrages deutlich Zeit gewonnen, weil sich der ursprünglich für 2021 avisierte Abgabetermin um zwei bis drei Jahre verschoben hat. Das liegt aber allein am

  • Veröffentlicht Mai 2, 2019

Schwerin hat  bei der Formulierung seines  Welterbe-Antrages deutlich Zeit gewonnen, weil sich der ursprünglich für 2021 avisierte Abgabetermin um zwei bis drei Jahre verschoben hat. Das liegt aber allein am veränderten Reglement der UNESCO, wonach pro Vertragsstaat nur eine Welterbe-Stätte pro Jahr aufgenommen werden kann. 

„Es bleibt bei unserem Zeitplan, dass wir den größten Teil des Antrages bereits in diesem Jahr fertig stellen werden. Bis zur eigentlichen Abgabe, die nach derzeitigem Stand im Februar 2023 sein wird, werden wir Nominierungsdossier und Managementplan weiter fundieren und aktualisieren, um auch die jeweils neuesten Forschungsergebnisse zu berücksichtigen“, reagierte Oberbürgermeister Rico Bandenschier heute auf Spekulationen über angebliche Verzögerungen beim Welterbe-Antrag.

„Wir konzentrieren uns jetzt auf die inhaltliche Arbeit, die durch die gewonnene Zeit fundiert erledigt werden kann. Einen Antrag bereits Jahre vor der in Aussicht stehenden Nominierung vollständig fertigzustellen, bringt gar keinen Vorteil. Im Gegenteil: Es besteht die Gefahr, dass Teile des Antrags dann nicht mehr den neuesten Stand repräsentieren. Wir haben uns mit allen Beteiligten auf eine andere Vorgehensweise verständigt. Daraus ein Problem zu konstruieren, hilft niemandem.“

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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