So, 28. April 2024
Close

Polizeistatistik:
Weniger Schusswaffengebrauch bei Polizeieinsätzen in Mecklenburg-Vorpommern

Im vergangenen Jahr griffen Polizeibeamte in Mecklenburg-Vorpommern seltener zu ihren Schusswaffen, wie das Innenministerium in Schwerin mitteilte. Bei einem Schusswaffeneinsatz im vergangenen Jahr wurde eine Person getötet. 

  • Veröffentlicht Februar 12, 2024

Im vergangenen Jahr griffen Polizeibeamte in Mecklenburg-Vorpommern seltener zu ihren Schusswaffen, wie das Innenministerium in Schwerin mitteilte. Bei einem Schusswaffeneinsatz im vergangenen Jahr wurde eine Person getötet.

 

Polizist mit Pistole bei einer Verhaftung
Symbolbild: Polizist mit Pistole bei einer Verhaftung

 

Im vergangenen Jahr haben Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern deutlich seltener zu ihren Schusswaffen gegriffen als im Jahr zuvor. Wie das Schweriner Innenministerium mitteilte, wurden sie bei Einsätzen 1.430 Mal eingesetzt, was einen Rückgang um 263 Fälle im Vergleich zu 2022 bedeutet (1.693 Mal). Trotzdem ereigneten sich tragische Vorfälle, bei denen ein Mensch getötet und ein weiterer schwer verletzt wurde.

In Anklam wurde eine Person durch Schusswaffengebrauch der Polizei getötet, während in Rostock eine Person schwer verletzt wurde. Interessanterweise wurden keine Vorfälle registriert, bei denen Polizeibeamte selbst mit Schusswaffen angegriffen wurden.

Im Jahr 2022 hatte die Polizei ihre Schusswaffen fünfmal gegen Personen eingesetzt, wobei es sich ausschließlich um Warnschüsse handelte, so das Ministerium auf Anfrage. In Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 5.536 Polizeibeamte mit Schusswaffen ausgestattet, wobei die Standarddienstpistole die SFP 9 der Firma Heckler & Koch ist.

Der Schusswaffengebrauch gegen Personen ist im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Dieses erlaubt den Einsatz von Schusswaffen gegen Personen nur, um eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren oder ein bevorstehendes Verbrechen zu verhindern. Unter strengen Vorgaben ist der Einsatz auch erlaubt, wenn eine Person, die dringend eines Verbrechens verdächtigt wird, zu flüchten versucht.

 

 

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert