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Zunahme an Anträgen
Wohngeld Plus-Reform: Positives Resümee nach einem Jahr

Ein Jahr nach der Wohngeldreform in Schwerin: Positive Bilanz mit steigenden Antragstellungen und Bewilligungen.

  • Veröffentlicht Februar 21, 2024

Ein Jahr nach Inkrafttreten der umfassenden Wohngeldreform zeigt sich in Schwerin eine positive Entwicklung. Die Sozialdezernentin Martina Trauth verkündet, dass die Zahl der Antragstellenden in der Landeshauptstadt mit dem Wohngeld Plus erheblich gestiegen ist. Die Bewilligungen haben sich nahezu verdreifacht.

 

Ein Jahr nach der Wohngeldreform in Schwerin: Positive Bilanz mit steigenden Antragstellungen und Bewilligungen. Erfolgreiche Umsetzung trotz längerer Bearbeitungszeiten. | Foto: privat
Ein Jahr nach der Wohngeldreform in Schwerin: Positive Bilanz mit steigenden Antragstellungen und Bewilligungen. Erfolgreiche Umsetzung trotz längerer Bearbeitungszeiten. | Foto: privat

 

Die Fallstatistik der Schweriner Wohngeldbehörde untermauert die Erfolge der Reform. Allein im Januar 2023 wurden 2746 Neu-, Weiterleistungs- und Bestandsfälle bearbeitet, von denen 2540 mit einem Finanzvolumen von 716.000 Euro bewilligt wurden. Im Vergleich dazu lagen die Zahlen im Dezember 2022 deutlich niedriger. Das Wohngeld‐Plus‐Gesetz, in Kraft seit Anfang 2023, reagierte auf steigende Energie- und Mietkosten durch energetische Sanierungen. Die Reform erweiterte den Kreis der anspruchsberechtigten Haushalte. Bürger mit niedrigem Einkommen profitieren von erhöhten Wohngeldleistungen, ergänzt durch eine Heizkosten- und Klimakomponente.

Die personelle Aufstockung der Wohngeldbehörde um etwa ein Drittel erwies sich als entscheidender Schritt. Trotz längerer Bearbeitungszeiten aufgrund des hohen Antragsaufkommens konnten die Mitarbeiter die doppelte Anzahl von Anträgen erfolgreich bewältigen.

 

Bearbeitungszeiten und Antragstellung

Die Bearbeitungszeiten für Wohngeldanträge haben sich aufgrund des hohen Aufkommens verlängert. Die Bewilligung dauert derzeit zwischen 10 und 12 Wochen. Anträge können als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss für selbstgenutzten Wohnraum gestellt werden. Details zum Anspruch erläutert die Fachdienstleiterin Soziales Barbara Diessner.

Interessierte können Anträge für das „Wohngeld Plus“ im Bereich Wohngeld der Stadtverwaltung stellen. Formulare sind online verfügbar oder im Stadthaus erhältlich. Die Abgabe erfolgt per Post, Fax oder E-Mail. Auch Selbstnutzer von Häusern oder Eigentumswohnungen können ihren Anspruch prüfen. Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der Lebensunterhalt und ein Teil der Miete oder Belastung bei Wohneigentum durch eigenes Einkommen bestritten wird, einschließlich Altersbezügen.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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