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Zins- und Tilgungsfreiheit für Corona-Landesdarlehen verlängert

Im April würde die Zins- und Tilgungsfreiheit für die im April 2020 ausgezahlten ersten Darlehen im Rahmen des Corona-Darlehensprogramms MV fällig werden. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage verlängert das Land die

  • Veröffentlicht März 24, 2022
Vorerst müssen Zinsen und Tilgung für Corona-Landesdarlehen noch nicht gezahlt werden. | Foto: privat

Wenn auch aktuell die Kriegssituation in der Ukraine und die mit ihr verbundenen Folgen für die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft die Nachrichtenlage dominieren, so darf man nicht aus den Augen verlieren, dass die Wirtschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern noch immer mit den Folgen der inzwischen zwei Jahre dauernden Corona-Krise zu kämpfen hat. Je nach Branche traf es die Unternehmen unterschiedlich stark und auch auf unterschiedliche Weise. Einige blieben dabei eher verschont, andere bekamen die volle Kraft der Corona-Schutzmaßnahmen und der allgemeinen Pandemiefolgen zu spüren.

 

Bund und Land reagierten im Frühjahr 2020 mit Förderprogrammen

Der Bund und auch das Land Mecklenburg-Vorpommern haben mit Beginn der Pandemie schnell Programme zur Unterstützung der Wirtschaft angekündigt. Dauerte es teilweise auch schmerzhaft lange, bis die Anträge gestellt werden konnten und brauchte deren Bearbeitung hier und da auch zu lange, so flossen letztlich doch die Gelder. In bisher nie dagewesener Höhe. Inzwischen bekommen erste Unternehmen allerdings ebenso schmerzhaft zu spüren, dass das Kleingedruckte hier und da Passagen enthielt, die nun zu Rückzahlungsforderungen führen. Teilweise änderten sich auch zwischen Antragstellung und -genehmigung die Bedingungen. Es galten dann die des Genehmigungs-Zeitpunktes. Auch dadurch stehen Unternehmen vor Rückforderungen.

 

Zins- und Tilgungsfreiheit für Darlehensprogramm würde in Kürze enden

Das Land Mecklenburg-Vorpommern legte im Rahmen der Unternehmens-Unterstützung im April 2020 ein Corona-Darlehensprogramm auf, das vorerst zins- und tilgungsfrei blieb. Insgesamt flossen über diese Unterstützung 105 Millionen Euro in die Wirtschaft. Nun, konkret im April 2022, würde für die ersten Auszahlungen die Zins- und Tilgungsfreiheit enden. Gerade jetzt, da noch immer die Corona-Pandemie negativ wirkt und jetzt die noch vollkommen unübersehbaren Folgen des Ukraine-Krieges hinzu kommen. Diese Situation hat die Landesregierung erkannt und nun entsprechend reagiert. Die Zins- und Tilgungsfreiheit wird daher noch einmal um sieben Monate verlängert.

 

Bereits im Vorfeld kam es zu Verlängerungen

„Nach dem Wegfall der coronabedingten Einschränkungen brauchen die Unternehmen zunächst noch Mittel, um den Geschäftsbetrieb wieder hochzufahren“, begründete Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) die Entscheidung. Bis zum 31. Oktober 2022 brauche nun niemand mit der Rückzahlung zu beginnen. Zins- und Tilgungsfreiheit waren nach Meyers Worten in der Vergangenheit bereits verlängert worden, zuletzt Ende November 2021 um drei Monate.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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