Gastgewerbe in MV fordert Ende der Testpflicht
Der Kampf scheint eröffnet. Gelten derzeit Übergangsregeln in der Corona-Landesverordnung, die speziell auf 3G und Maskenpflicht setzen, so steht die Entscheidung darüber an, wie es ab Anfang April weiter geht.
Seit dem vergangenen Sonntag gilt das neue Bundesinfektionsschutzgesetz. Trotz bundesweit Höchstniveau liegenden Neuinfektionszahlen und derzeit vor allem vollen Normalstationen und zusätzlich durch Erkrankung, Quarantäne und Kinderbetreuung fehlenden Personals in den Kliniken. Per Gesetz hat die Ampelkoalition – unter Federführung der FDP -die Pandemie für beendet erklärt. Gegen den eindeutig kommunizierten Wunsch faktisch aller Bundesländer. Deren Position machten diese am vergangenen Donnerstag in der Bund-Länder-Runde nochmals deutlich und forderten dabei Nachbesserungen am Gesetz. Dies aber perlte an Teflon-Kanzler Olaf Scholz einfach ab.
Aktuell Übergangszeitraum zu kleinstmöglichem Maßnahmen-Nenner
Am Freitag dann beschloss der Bundestag mit der Ampel-Mehrheit das neue Gesetz. Der Bundesrat bestätigte dies, da ansonsten gar keine gesetzliche Grundlage mehr für Maßnahmen vorhanden gewesen wäre. Eine noch mögliche Übergangsfrist, in der die Länder einen Teil der Maßnahmen bis Anfang April „rüber retten“ konnten, gilt nun allerdings in den meisten Regionen Deutschlands noch. Auch in Mecklenburg-Vorpommern. Zentral dabei: Die 3G-Regelung und die Maskenpflicht.
Trotz maximalem Infektionsgeschehen Forderung nach weiteren Lockerungen
Klar ist aber auch, dass ab dem 2. April auch in Mecklenburg-Vorpommern eine komplett dem Infektionsschutzgesetz entsprechende Verordnung gelten muss. Zusätzlich zu einer sogar öffentlich erkennbaren Uneinigkeit innerhalb der Landesregierung darüber, wie es weitergehen soll – Gesundheitsministerin Drese und Staatskanzleichef Dahlemann hatten vergangene Woche doch deutlich unterschiedliche Schwerpunkte kommuniziert – kommt nun natürlich auch Druck von außen: Denn auch die Interessensvertretungen verschiedenster Branchen sind wach und fordern das Maximum für ihre Unternehmen. Oder besser das Minimus. Ein Minimum nämlich an dann geltenden Schutzmaßnahmen. Mitten in der Phase der mit Abstand höchsten Infektionszahlen der Pandemie. Speziell auch in Mecklenburg-Vorpommern, das derzeit die bundesweit mit Abstand höchste Inzidenz und wohl auch mit stärkste Klinik-Stationsbelegung ausweisen muss. Liegt die Gefahr derzeit auch nicht so sehr in schweren Krankheitsverläufen, so führt die große Zahl an Infektionen zu zunehmend kritischen Personalausfällen in der kritischen Infrastruktur, aber auch in den anderen Unternehmen.
Ob die Branchenvertreter vor diesem Hintergrund den durch sie vertretenen Unternehmen mit der Forderung nach möglichst komplett oder zumindest weitestgehend fallenden Regeln nicht möglicherweise einen Bärendienst erweisen, da es auch dort schnell zu Personalengpässen durch Infektionen kommen kann, sei dahingestellt.
DEHOGA-Präsident kritisiert Hotspot-Überlegung der Landesregierung
Zumindest kommt in diesen Tagen aus dem Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern entsprechender Druck in Richtung der Landesregierung und des Landtags, die Testpflicht im Gastgewerbe abzuschaffen. Das zumindest fordert der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) in Mecklenburg-Vorpommern, Lars Schwarz. Aktuell gelten für Gastronomien die Masken- und Abstandspflicht sowie 3G-Regel. Rein kommt man also nur, wenn man genesen, geimpft oder aktuell negativ getestet ist. Da das Bundesinfektionsschutzgesetz aber lediglich noch einen Basisschutz vorsieht, hält Lars Schwarz, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten, Einen Wegfall der 3G-Regel, wie beispielsweise bereits in öffentlichen Verkehrsmitteln umgesetzt, für richtig und erforderlich. Allerdings schätzt er die Lage so ein, dass die Landesregierung – mit Blick auf das derzeit enorm hohe Infektionsgeschehen im Land – auch Maßnahmen über den Basisschutz hinaus aufrecht erhalten. So hatte Staatskanzleichef Dahlemann beispielsweise angekündigt, man wolle das gesamte Bundesland zum Hotspot erklären. Eine Überlegung, die bereits auch andere Länder, beispielsweise Bayern, öffentlich kommunizierten.
„So ist die Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz aber nicht gemeint. Sie ist eine Notbremse, um einen Ausnahmezustand abzuwenden, wenn es also gar nicht mehr anders geht“, zitiert DIE ZEIT Lars Schwarz.