Nach Feuer im Dreescher Markt Haftbefehl erlassen
Am Samstag vergangener Woche kam es zu einem Feuer in der Tiefgarage des Dreescher Marktes. Ein Zeugenhinweis machte es möglich, dass die Polizei nun einen 24-jährigen ermitteln konnte, der im
Gestern berichteten wir von einem Feuer in der Tiefgarage des Dreescher Marktes in Schwerin. Im Rahmend es Einsatzes musste die Berufsfeuerwehr Schwerin unter anderem den im Objekt befindlichen REWE-Markt sowie weitere Teile des Dreescher Marktes evakuieren. Im dichten Rauch der Tiefgarage zeigte sich dann, dass ein brennendes Fahrzeug Ursache des Feuers war. Die Folge des Brandgeschehens: Da auch Betonwände und Stahlträger in Mitleidenschaft gezogen sind, ist der Parkbereich nun komplett gesperrt.
Haftbefehl gegen 24-jährigen
Während zuerst noch Unklarheit darüber herrschte, wie es zu dem Feuer kam, und von Seiten der Polizei Schwerin auch keine weiteren Informationen offiziell verbreitet wurden, informierte die Staatsanwaltschaft Schwerin nun am gestrigen Tag, dass das Amtsgericht Schwerin Haftbefehl im Zusammenhang mit dem Feuer gegen einen 24 Jahre alten Mann aus Schwerin erlassen habe. Es bestehe der Verdacht der schweren Brandstiftung. Der Vollzug der Untersuchungshaft wurde angeordnet. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, einen in dem Parkhaus seit mehreren Monaten abgestellten Pkw in Brand gesetzt zu haben. Im Raum steht der Vorwurf, der Tatverdächtige habe sich Zutritt zu dem aufgrund vorangegangener Sachbeschädigungen nur notdürftig mit einer Kette gesicherten Pkw verschafft. Dort habe geraucht und anschließend das Inventar des Fahrzeugs mittels offenen Feuers angezündet.
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Statiker untersucht nun die Tiefgarage
Durch die Hitzeentwicklung des vollständig ausgebrannten Fahrzeugs kam es im öffentlich zugänglichen Parkhaus zu derartigen Beschädigungen, dass nun gleich mehrere Stahlträger freigelegt sind. Die Schäden am Gebäude untersucht nun ein Statiker. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Schwerin einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Brandursache beauftragt. Der ausgebrannte Pkw konnte zwischenzeitlich sichergestellt werden. Zur Höhe des entstandenen Sachschadens sind derzeit noch keine Angaben möglich. Den schnellen Ermittlungserfolg verdanken Polizei und Staatsanwaltschaft dem Hinweis einer Zeugin. Ihr gegenüber habe der Beschuldigte eingeräumt, beim Rauchen eingeschlafen und erst aufgewacht zu sein, als der Pkw bereits gebrannt habe.
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.