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Debatte im Landtag:
Stärkung des Kirchenasyls in MV bleibt umstritten

Kurz vor Weihnachten war es zu einer heftigen Diskussion um das Thema "Kirchenasyl" gekommen war, nachdem zwei Männer in Schwerin abgeschoben werden sollten. Gestern äußerte sich Innenminister Christian Pegel dazu.

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  • Veröffentlicht Januar 25, 2024

Kurz vor Weihnachten war es zu einer heftigen Diskussion um das Thema „Kirchenasyl” gekommen war, nachdem zwei Männer in Schwerin abgeschoben werden sollten. Gestern äußerte sich Innenminister, Christian Pegel, dazu im Landtag.

 

Blick in den Plenarsaal des Landtages
Ein Blick in den Ple­narsaal des Land­tages | Screen­shot: Ple­nar-TV des Land­tages

Innen­min­is­ter Chris­t­ian Pegel (SPD) betont die Achtung des Kirchenasyls in Meck­len­burg-Vor­pom­mern. In ein­er Rede vor dem Land­tag in Schw­erin erk­lärte er, dass die Aus­län­der­be­hör­den des Lan­des bish­er stets die christlich-human­itäre Tra­di­tion respek­tiert haben, bedro­ht­en Men­schen für eine gewisse Zeit Schutz zu gewähren. Pegel hob her­vor, dass die Kirchge­mein­den in diesem Zusam­men­hang eine inten­sive Vor­prü­fung durch­führen, bevor sie Kirchenasyl gewähren.

Keine rechtlich verbindliche Norm für Kirchenasyl

Das Kirchenasyl dient dazu, in Massen­ver­fahren einzelne Asylfälle genauer zu prüfen und Gefährdun­gen der Betrof­fe­nen bei Abschiebun­gen zu ver­hin­dern. Pegel betonte, dass an dieser Prax­is nichts geän­dert wer­den solle. Er wies jedoch darauf hin, dass es keine rechtlich verbindlichen Nor­men für das Kirchenasyl gebe. In Meck­len­burg-Vor­pom­mern werde jedoch das zwis­chen den Kirchen und den zuständi­gen staatlichen Stellen vere­in­barte Ver­fahren umge­set­zt. Dies bein­halte auch die Auflö­sung des Kirchenasyls, wenn die Abschiebung in ein EU-Land keine Gefahr für Leib und Leben darstelle.

 

Update zur Abschiebung: Innen­min­is­teri­um prüft Polizeiein­satz im Kirchenasyl-Fall

 

Hin­ter­grund für die aktuelle Debat­te war der Polizeiein­satz in Schw­erin, bei dem kurz vor Wei­h­nacht­en zwei junge Män­ner aus Afghanistan nach Spanien abgeschoben wer­den soll­ten. Die bei­den Män­ner hat­ten zuvor in Schleswig-Hol­stein gelebt und mit ihrer Fam­i­lie Kirchenasyl in der Schw­er­iner Petrusge­meinde gefun­den. Pegel erk­lärte, dass die Lan­despolizei auf ein Amt­shil­feer­suchen der Zuwan­derungs­be­hörde in Kiel hin gehan­delt habe und eine erneute Über­prü­fung der Abschiebeentschei­dung in solchen Fällen nicht vorge­se­hen sei. Die Abschiebung wurde unmit­tel­bar nach dem Polizeiein­satz durch die Kiel­er Behörde aus­ge­set­zt.

Kirchenasyl auch in Zukunft nicht rechtlich verbindlich

Im Land­tag kon­nten sich die Frak­tio­nen nicht auf einen gemein­samen Beschluss zur Stärkung des Kirchenasyls in Meck­len­burg-Vor­pom­mern eini­gen. Ein Antrag der Grü­nen wurde maßge­blich mit den Stim­men von SPD und Linken abgeän­dert. In dem Beschluss heißt es, dass die Behör­den des Lan­des die Bedeu­tung des Kirchenasyls ver­ste­hen und acht­en. Die Forderung der Grü­nen nach einem rechtlich binden­den Erlass, ähn­lich wie in Nor­drhein-West­falen, wurde aus dem Antrag gestrichen. Die Grü­nen-Abge­ord­nete Con­stanze Oehlrich zeigte sich ent­täuscht über diese Entschei­dung.

Sowohl die evan­ge­lisch-lutherische Nord­kirche als auch die katholis­che Kirche im Nor­den hat­ten das Vorge­hen der Behör­den im Fall der afghanis­chen Fam­i­lie scharf kri­tisiert.

 

 

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