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Debatte im Landtag:
Stärkung des Kirchenasyls in MV bleibt umstritten

Kurz vor Weihnachten war es zu einer heftigen Diskussion um das Thema "Kirchenasyl" gekommen war, nachdem zwei Männer in Schwerin abgeschoben werden sollten. Gestern äußerte sich Innenminister Christian Pegel dazu.

  • Veröffentlicht Januar 25, 2024

Kurz vor Weihnachten war es zu einer heftigen Diskussion um das Thema „Kirchenasyl“ gekommen war, nachdem zwei Männer in Schwerin abgeschoben werden sollten. Gestern äußerte sich Innenminister, Christian Pegel, dazu im Landtag.

 

Blick in den Plenarsaal des Landtages
Ein Blick in den Plenarsaal des Landtages | Screenshot: Plenar-TV des Landtages

Innenminister Christian Pegel (SPD) betont die Achtung des Kirchenasyls in Mecklenburg-Vorpommern. In einer Rede vor dem Landtag in Schwerin erklärte er, dass die Ausländerbehörden des Landes bisher stets die christlich-humanitäre Tradition respektiert haben, bedrohten Menschen für eine gewisse Zeit Schutz zu gewähren. Pegel hob hervor, dass die Kirchgemeinden in diesem Zusammenhang eine intensive Vorprüfung durchführen, bevor sie Kirchenasyl gewähren.

Keine rechtlich verbindliche Norm für Kirchenasyl

Das Kirchenasyl dient dazu, in Massenverfahren einzelne Asylfälle genauer zu prüfen und Gefährdungen der Betroffenen bei Abschiebungen zu verhindern. Pegel betonte, dass an dieser Praxis nichts geändert werden solle. Er wies jedoch darauf hin, dass es keine rechtlich verbindlichen Normen für das Kirchenasyl gebe. In Mecklenburg-Vorpommern werde jedoch das zwischen den Kirchen und den zuständigen staatlichen Stellen vereinbarte Verfahren umgesetzt. Dies beinhalte auch die Auflösung des Kirchenasyls, wenn die Abschiebung in ein EU-Land keine Gefahr für Leib und Leben darstelle.

 

Update zur Abschiebung: Innenministerium prüft Polizeieinsatz im Kirchenasyl-Fall

 

Hintergrund für die aktuelle Debatte war der Polizeieinsatz in Schwerin, bei dem kurz vor Weihnachten zwei junge Männer aus Afghanistan nach Spanien abgeschoben werden sollten. Die beiden Männer hatten zuvor in Schleswig-Holstein gelebt und mit ihrer Familie Kirchenasyl in der Schweriner Petrusgemeinde gefunden. Pegel erklärte, dass die Landespolizei auf ein Amtshilfeersuchen der Zuwanderungsbehörde in Kiel hin gehandelt habe und eine erneute Überprüfung der Abschiebeentscheidung in solchen Fällen nicht vorgesehen sei. Die Abschiebung wurde unmittelbar nach dem Polizeieinsatz durch die Kieler Behörde ausgesetzt.

Kirchenasyl auch in Zukunft nicht rechtlich verbindlich

Im Landtag konnten sich die Fraktionen nicht auf einen gemeinsamen Beschluss zur Stärkung des Kirchenasyls in Mecklenburg-Vorpommern einigen. Ein Antrag der Grünen wurde maßgeblich mit den Stimmen von SPD und Linken abgeändert. In dem Beschluss heißt es, dass die Behörden des Landes die Bedeutung des Kirchenasyls verstehen und achten. Die Forderung der Grünen nach einem rechtlich bindenden Erlass, ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen, wurde aus dem Antrag gestrichen. Die Grünen-Abgeordnete Constanze Oehlrich zeigte sich enttäuscht über diese Entscheidung.

Sowohl die evangelisch-lutherische Nordkirche als auch die katholische Kirche im Norden hatten das Vorgehen der Behörden im Fall der afghanischen Familie scharf kritisiert.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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