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Schulstart für ukrainische Schülerinnen und Schüler

Es ist zumindest ein kleines Stück "Normalität" - soweit man das nach der Flucht aus einem Kriegsgebiet, angekommen in einer unbekannten Ferne, überhaupt sagen kann: Für die ersten Schülerinnen und

  • Veröffentlicht März 31, 2022
In Schwerin gibt es aktuell drei Willkommens-Klassen in der Grundschule Weststadt-Campus. | Foto: ZGM

Noch immer kommen täglich Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auch in der Landeshauptstadt Schwerin an. In vielen Fällen haben sie materiell wenig im Gepäck. Dafür aber sind sie nicht selten mit traumatischen Kriegserlebnissen belastet. Daher gilt es, diesen in der Regel Frauen und Kindern vor allem erst einmal zu etwas Ruhe und einer Art an „Normalität“ zu verhelfen. Für die Kinder kann dies den Besuch einer Kita oder eben auch einer Schule bedeuten.

 

Unterrichtsbeginn für erste ukrainische Schülerinnen und Schüler

Hier hat Schwerin erste entsprechende Voraussetzungen geschaffen. So war es daher auch möglich, dass am vergangenen Dienstag an der Regionalschule Weststadt-Campus um 9 Uhr der Unterricht in drei Willkommens-Klassen für ukrainische Schülerinnen und Schüler starten konnte. In den jahrgangsübergreifenden Klassen soll dabei nun bis zu den Sommerferien vorrangig Unterricht zum Erlernen der deutschen Sprache stattfinden, um später die Teilnahme am regulären Unterricht zu ermöglichen. Anmeldungen ukrainischer Kinder zum Unterricht sind auch weiterhin bei der Schulleitung möglich, sobald die Anmeldungen der Familien bei der Ausländerbehörde und im Einwohnermeldeamt erfolgt sind. Bisher sind im Weststadt-Campus 70 Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 16 Jahren aufgenommen. Die Kinder erhalten für die kommende Zeit eine Grundausstattung an Arbeitsmaterialien und können an der Schulspeisung teilnehmen.

Neben diesem Angebot ist es, wie die Stadt Schwerin mitteilt, auch möglich, ukrainische Schülerinnen und Schüler auch dezentral in einer Schule ihrer Wahl anzumelden, so dass sie dort am Unterricht teilnehmen. Auch in diesen Fällen erfolgt die Anmeldung über die jeweiligen Schulleitungen, nachdem die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt vorliegt. Das Formular zur „Aufnahme von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache an Schulen“  steht unter www.schwerin.de/ukraine zum Download bereit.

 

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